Wiederkehrende Prüfungen

Wahrheit und Pflicht

Die wiederkehrende Prüfung (WKP) ist gesetzlich vorgeschrieben und bewertet den Ist- und Sollzustand der OWEA, ihre technische Sicherheit und Funktionstüchtigkeit. Aus Sicht des Gesetzgebers dient sie vorrangig dazu, sicherzustellen, dass von der Anlage keine Gefährdung ausgeht.

Zur Wiederkehrenden Prüfung gehören die:

» Kontrolle sämtlicher behördlicher Auflagen gemäß Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
» Inspektion der Tragstruktur, Kolkschutz, Turm, Maschinenhaus, Rotorblatter etc.
» Überprüfung des Sicherheitssystems
» Einsicht in das Wartungspflichtenheft sowie sämtliche Wartungsprotokolle

Die Inspektoren der OTR sehen dazu zunächst folgende Unterlagen ein:

Anschließend wird eine Sichtprüfung der Anlage durchgeführt. Einzelne Anlagenteile einschließlich des Rotorblattes und der Unterwasserstruktur sowie des Kolkschutzes werden aus unmittelbarer Nähe untersucht. Unter Wasser setzt OTR dafür Taucher oder ferngesteuerte Unterwasserfahrzeuge mit Kamera ein. Neben der Standsicherheit der OWEA werden auch die Maschine sowie die Sicherheits- und Bremssysteme geprüft.

Im einzelnen sind Gegenstand der WKP:

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